Anlage 1, Teil 11 BBesG - Bundesbesoldungsordnung A
Besoldungsgruppe A 6

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Betriebsassistent 6)

Erster Hauptwachtmeister 56)

Hauptwart 5)

Justizvollstreckungssekretär

Lokomotivführer 1)

Oberamtsmeister 5)

Oberbetriebsmeister 6)

Obertriebwagenführer 5)

Sekretär 234)

Werkmeister 1)

Stabsunteroffizier

Obermaat

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1) Als Eingangsamt.
2) Als Eingangsamt für nichttechnische Laufbahnen. In denen die Meisterprüfung vorgeschrieben ist, wenn der Beamte die Prüfung bestanden hat.
3) Als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
4) Als Eingangsamt für die Laufbahnen des mittleren allgemeinen Justizdienstes, des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung, des mittleren Zolldienstes und des Lebensmittelkontrolldienstes.
5) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 v.H. der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
6) Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.