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Art. 17 AGVwGO

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
Amtliche Abkürzung
AGVwGO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
34-1-I

Die Staatsregierung erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften. Die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.