Art. 17 AGVwGO
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)
- Amtliche Abkürzung
- AGVwGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 34-1-I
Die Staatsregierung erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften. Die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erlässt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.