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§ 4 KHG LSA - Investitionsprogramm

Bibliographie

Titel
Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA)
Amtliche Abkürzung
KHG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2126.1

(1) Das Investitionsprogramm wird von der zuständigen Behörde aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen.

(2) Das Investitionsprogramm ist dem Landesrechnungshof für das Land Sachsen-Anhalt zuzuleiten; es ist im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt zu veröffentlichen.