§ 48 NachbG NRW - Nachträgliche Grenzänderungen
Bibliographie
- Titel
- Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- NachbG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 40
Die Rechtmäßigkeit des Abstandes wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; jedoch gilt § 45 Abs. 3 und 4 entsprechend.