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§ 106 GO - Eigenbetriebe

Bibliographie

Titel
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Amtliche Abkürzung
GO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2020-3

Die Organisation und die Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit der Gemeinde (Eigenbetriebe) werden durch die Eigenbetriebsverordnung und durch die Betriebssatzung geregelt.