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§ 47 HSchG - Nähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Die nähere inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Abendhauptschulen, der Abendrealschulen, der Abendgymnasien und der Hessenkollegs erfolgt durch Rechtsverordnung; dabei sind die besonderen pädagogischen Bedingungen der Schulen für Erwachsene zu berücksichtigen.