§ 47 HSchG - Nähere Ausgestaltung der Schulen für Erwachsene
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)
- Amtliche Abkürzung
- HSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 72-123
Die nähere inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Abendhauptschulen, der Abendrealschulen, der Abendgymnasien und der Hessenkollegs erfolgt durch Rechtsverordnung; dabei sind die besonderen pädagogischen Bedingungen der Schulen für Erwachsene zu berücksichtigen.