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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2022 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022 - HG 2022)
Amtliche Abkürzung
HG 2022
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4x

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 15 158 694 400 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 5 094 421 900 Euro.