Versionsverlauf


§ 58 VGHGArmenrecht

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
VGHG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Dem Beschwerdeführer kann nach Maßgabe der Vorschriften der Zivilprozessordnung das Armenrecht bewilligt werden.