§ 98 KWG - Öffentliche Bekanntmachungen
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlgesetz (KWG)
- Amtliche Abkürzung
- KWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2021-1
Soweit bei einer öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes eine durch dieses Gesetz oder durch eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung bestimmte Frist nicht eingehalten werden kann, ist die öffentliche Bekanntmachung in einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung zulässig.