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Art. 8a VwZVG - Zustellung an Ehegatten und Lebenspartner

Bibliographie

Titel
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Amtliche Abkürzung
VwZVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2010-2-I

1Betrifft ein zusammengefasster schriftlicher Bescheid Ehegatten oder Ehegatten mit ihren Kindern oder Alleinstehende mit ihren Kindern, so reicht es für die Zustellung an alle Beteiligten aus, wenn ihnen eine Ausfertigung unter ihren gemeinsamen Anschrift zugestellt wird. 2Der Bescheid ist den Beteiligten einzeln zuzustellen, soweit sie dies beantragt haben. 3Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Lebenspartner im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes.