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§ 34e LFAG - Übergangsregelung für die Berechnung der Abschlagszahlungen gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 im Jahr 2014

Bibliographie

Titel
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Abweichend von § 31 Abs. 2 Satz 2 werden die Abschlagszahlungen zum 15. Februar 2014 und zum 15. Mai 2014 bei den kreisfreien Städten um jeweils 32,00 EUR je Einwohner und bei den Landkreisen um jeweils 18,00 EUR je Einwohner erhöht und dabei die Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2012 zugrunde gelegt.