§ 42 NachbG NRW - Grenzabstände für Hecken
Bibliographie
- Titel
- Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)
- Amtliche Abkürzung
- NachbG NRW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 40
Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 -
a) | über 2 m Höhe | 1,00 m, |
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und | ||
b) | bis zu 2 m Höhe | 0,50 m, |
Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.