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§ 93 ArbGG - Rechtsbeschwerdegründe

Bibliographie

Titel
Arbeitsgerichtsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
ArbGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
320-1

(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass der Beschluss des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht.

(2) § 65 findet entsprechende Anwendung.