§ 9 RBEG - Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG)
- Amtliche Abkürzung
- RBEG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 8601-9
Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
- 1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
- 2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.