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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

§ 9 RBEG - Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG)
Amtliche Abkürzung
RBEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8601-9

Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich

  1. 1.

    für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und

  2. 2.

    für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.