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§ 34 GewStDV - Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Amtliche Abkürzung
GewStDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5-1

Hat das Unternehmen die Geschäftsleitung im Laufe des Erhebungszeitraums in eine andere Gemeinde verlegt, so ist der Kleinbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung am Ende des Erhebungszeitraums befindet.