§ 34 GewStDV 1991 - Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung
Bibliographie
- Titel
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung 1991 (GewStDV 1991)
- Amtliche Abkürzung
- GewStDV 1991
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 611-5-1
Hat das Unternehmen die Geschäftsleitung im Laufe des Erhebungszeitraums in eine andere Gemeinde verlegt, so ist der Kleinbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung am Ende des Erhebungszeitraumes befindet.