Versionsverlauf

§ 34 GewStDV 1991 - Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung

Bibliographie

Titel
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung 1991 (GewStDV 1991)
Amtliche Abkürzung
GewStDV 1991
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-5-1

Hat das Unternehmen die Geschäftsleitung im Laufe des Erhebungszeitraums in eine andere Gemeinde verlegt, so ist der Kleinbetrag der Gemeinde zuzuweisen, in der sich die Geschäftsleitung am Ende des Erhebungszeitraumes befindet.