§ 13 BORA - Versäumnisurteil

Bibliographie

Titel
Berufsordnung für Rechtsanwälte
Redaktionelle Abkürzung
BORA
Normtyp
Berufsordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Der Rechtsanwalt darf bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite ein Versäumnisurteil nur erwirken, wenn er dies zuvor dem Gegenanwalt angekündigt hat; wenn es die Interessen des Mandanten erfordern, darf er den Antrag ohne Ankündigung stellen.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.  Januar  2000, s. BGBl. I 2000 S. 54:

"Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.  Dezember  1999 - 1 BvR 1327/98 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 13 der Berufsordnung der Rechtsanwälte vom 10.  Dezember  1996 (BRAK-Mitteilungen 1996, Seite  241) ist mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft."