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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 GO LT - Redezeiten nach § 72 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-19

Es gelten, soweit nicht durch Beschluss des Ältestenrates oder des Landtags für bestimmte Gegenstände eine andere Regelung getroffen ist, folgende Redezeiten:

1.Gesetzentwürfe
1.1.Erste Lesung7,5 Minuten je Fraktion
1.2Zweite Lesung7,5 Minuten je Fraktion
1.3Dritte Lesung5 Minuten je Fraktion
2.Anträge, Entschließungsanträge, Dringliche Anträge und Dringliche Entschließungsanträge5 Minuten je Fraktion
3.Anträge, die von einer Fraktion zu einem Setzpunkt erklärt werden10 Minuten je Fraktion
4.Beschlussempfehlungen zu Anträgen, die im Plenum ohne Aussprache dem Ausschuss überwiesen waren, bei Wiederaufruf5 Minuten je Fraktion
5.Große Anfragen7,5 Minuten je Fraktion
6.Berichte und Vorlagen5 Minuten je Fraktion
7.Aussprache zu RegierungserklärungenDie Redezeit je Fraktion entspricht jeweils der Dauer der Regierungserklärung
8.HaushaltsberatungenFestlegung erfolgt jeweils durch den Ältestenrat oder den Landtag

Fraktionslose Abgeordnete erhalten bei einer Redezeit der Fraktionen bis einschließlich 30 Minuten jeweils 2 Minuten, bei einer Redezeit ab 31 Minuten jeweils 4 Minuten. Bei einer Aktuellen Stunde und dem gemeinsamen Aufruf von Aktuellen Stunden erhalten sie 2 Minuten. Der Ältestenrat kann weitere Regelungen zur Redezeit von fraktionslosen Abgeordneten treffen.