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§ 40 KWG - Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet und in den Wahlbereichen

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz - KWG - Gesetz Nr. 984
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2021-1

Der Gemeindewahlausschuss prüft auf Grund der Wahlniederschriften der Wahlvorstände den ordnungsgemäßen Vollzug der Wahl und stellt das Wahlergebnis im Wahlgebiet und in den Wahlbereichen fest. Er hat das Recht der Nachprüfung.