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§ 69 KWG - Stadtverbandswahlgebiet

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz - KWG - Gesetz Nr. 984
Amtliche Abkürzung
KWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2021-1

(1) Das Wahlgebiet für die Wahl zum Stadtverbandstag ist das Gebiet des Stadtverbandes.

(2) Das Wahlgebiet wird vom Stadtverbandstag für die Aufstellung von Bereichslisten in Wahlbereiche eingeteilt.

(3) Die Wahlbezirke für die Gemeinderatswahl sind zugleich Wahlbezirke für die Wahl zum Stadtverbandstag.