§ 23a GVG

Bibliographie

Titel
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Amtliche Abkürzung
GVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
300-2

Die Amtsgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ferner zuständig für

  1. 1.
    Streitigkeiten in Kindschaftssachen;
  2. 2.
    Streitigkeiten über eine durch Ehe oder Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht;
  3. 3.