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GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
§§ 21a - 21j, Zweiter Titel - Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
§§ 21a - 21j, Zweiter Titel - Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
§ 21a GVG, Präsidium
§ 21b GVG, Wahl zum Präsidium
§ 21c GVG, Vertretung der Mitglieder des Präsidiums
§ 21d GVG, Größe des Präsidiums
§ 21e GVG, Aufgaben und Befugnisse des Präsidiums, Geschäftsverteilung
§ 21f GVG, Vorsitz in den Spruchkörpern
§ 21g GVG, Geschäftsverteilung innerhalb der Spruchkörper
§ 21h GVG, Vertretung des Präsidenten und des Aufsicht führenden Richters
§ 21i GVG, Beschlussfähigkeit des Präsidiums
§ 21j GVG, Bildung des Präsidiums nach Errichtung eines Gerichtes