§ 65a KomWG - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
233-1

Für Wahlen, deren Durchführung spätestens am 17. November 2012 gemäß § 1 Abs. 4 öffentlich bekannt gemacht worden ist, ist dieses Gesetz in der am 17. November 2012 geltenden Fassung weiter anzuwenden.