§ 65a KomWG - Übergangsbestimmung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
233-1

Für Wahlen, die vor dem 27. Juli 2013 gemäß § 1 Abs. 4 durchgeführt werden, ist das Kommunalwahlgesetz in der am 27. April 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden.