§ 12 StatG-LSA - Zusammenführungen aus verschiedenen Landesstatistiken
Bibliographie
- Titel
- Landesstatistikgesetz Sachsen-Anhalt (StatG-LSA)
- Amtliche Abkürzung
- StatG-LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 29.2
Zusammenführungen von Datensätzen aus Statistiken nach § 11, die auf verschiedenen Rechtsvorschriften beruhen, dürfen entsprechend der jeweils geltenden Fassung des § 13a Bundesstatistikgesetz durchgeführt werden, soweit es zur Gewinnung von Informationen ohne zusätzliche statistische Erhebungen erforderlich ist.