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§ 12 StatG-LSA - Zusammenführungen aus verschiedenen Landesstatistiken

Bibliographie

Titel
Landesstatistikgesetz Sachsen-Anhalt (StatG-LSA)
Amtliche Abkürzung
StatG-LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
29.2

Zusammenführungen von Datensätzen aus Statistiken nach § 11, die auf verschiedenen Rechtsvorschriften beruhen, dürfen entsprechend der jeweils geltenden Fassung des § 13a Bundesstatistikgesetz durchgeführt werden, soweit es zur Gewinnung von Informationen ohne zusätzliche statistische Erhebungen erforderlich ist.