§ 20b BKleingG - Sonderregelungen für Zwischenpachtverhältnisse im Beitrittsgebiet
Bibliographie
- Titel
- Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
- Amtliche Abkürzung
- BKleingG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 235-12
Auf Zwischenpachtverträge über Grundstücke in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet, die innerhalb von Kleingartenanlagen genutzt werden, sind die §§ 8 bis 10 und § 19 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes entsprechend anzuwenden.