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§ 26 LBG - Sonstige Erfordernisse, Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

In den Fällen der §§ 22 bis 25 können die Laufbahnvorschriften sonstige Erfordernisse vorsehen. Die Laufbahnvorschriften können auch bestimmen, inwieweit eine für die Ausbildung des Beamten förderliche berufliche Tätigkeit auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wird, sowie die Voraussetzungen regeln, unter denen eine Abkürzung des Vorbereitungsdienstes aus anderen Gründen zulässig ist.