§ 3 UBAErrG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
- Redaktionelle Abkürzung
- UBAErrG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2129-9
Soweit im Umweltbundesamt Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erledigt werden, steht das fachliche Weisungsrecht der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde zu.