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§ 16 LehrBildG - Nähere Ausgestaltung des Studiums und der Praktika

Bibliographie

Titel
Hessisches Lehrerbildungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
LehrBildG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-125

Die nähere Ausgestaltung des Studiums, der Praktika und der schulpraktischen Studien erfolgt durch Rechtsverordnung mit Regelungen insbesondere

  1. 1.
    über die nähere Gestaltung und die Inhalte sowie zur Gewichtung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule in der modularen Studienstruktur,
  2. 2.
    zur Durchführung der Praktika und der schulpraktischen Studien.