§ 6 VwVfg M-V - Auswahl der Behörde

Bibliographie

Titel
Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfg M-V)
Amtliche Abkürzung
VwVfg M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2010-1

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.