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Art. 17 BayLBG - Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien

Bibliographie

Titel
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Amtliche Abkürzung
BayLBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2238-1-UK

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:

  1. 1.
    das Studium, das zu einer vom Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
  2. 2.
    das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder
  3. 3.
    das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.