§ 65a KomWG - Übergangsbestimmung aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
233-1

Für Wahlen, die bis zum 31. Dezember 2017 gemäß § 1 Absatz 4 öffentlich bekanntgemacht werden, ist das Kommunalwahlgesetz in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung anzuwenden.