Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen
(Polizeiorganisationsgesetz POG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz POG NRW)
Amtliche Abkürzung
POG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
205

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308, 629)

Geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 351)

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Organisation der Polizei
Träger der Polizei1
Polizeibehörden2
Polizeibezirk des Präsidiums der Wasserschutzpolizei3
Polizeieinrichtungen4
Zweiter Abschnitt
Aufsicht
Dienstaufsicht5
Fachaufsicht6
Dritter Abschnitt
Örtliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen7
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens8
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen9
Vierter Abschnitt
Sachliche Zuständigkeit
Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden10
Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden11
Sachliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen12
Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamts13
Außerordentliche Zuständigkeit14
Fünfter Abschnitt
Polizeibeiräte
Polizeibeiräte, Mitgliederzahl15
Aufgaben des Polizeibeirats16
Wahl der Mitglieder17
Sitzungen des Polizeibeirats, Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung18
Neuwahl der Polizeibeiräte19
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Verwaltungsvorschriften20
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten21