Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen
(Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (Polizeiorganisationsgesetz - POG NRW)
Amtliche Abkürzung
POG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
205

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308, 629)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1008)

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Organisation der Polizei
Träger der Polizei1
Polizeibehörden2
Wasserschutzpolizei3
Polizeieinrichtungen4
Zweiter Abschnitt
Aufsicht
Dienst- und Fachaufsicht5
(weggefallen)6
Dritter Abschnitt
Örtliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen7
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens8
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes, Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen9
Vierter Abschnitt
Sachliche Zuständigkeit
Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden10
Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden11
Autobahnpolizei12
Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamtes13
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste13a
Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei13b
Außerordentliche Zuständigkeit14
Fünfter Abschnitt
Polizeibeiräte
Polizeibeiräte, Mitgliederzahl15
Aufgaben des Polizeibeirats16
Wahl der Mitglieder17
Sitzungen des Polizeibeirats, Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung18
Neuwahl der Polizeibeiräte19
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Verwaltungsvorschriften20

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.