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§ 16 HLbG - Nähere Ausgestaltung des Studiums, des Betriebspraktikums und der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums

Bibliographie

Titel
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
Amtliche Abkürzung
HLbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-125

Die nähere Ausgestaltung des Studiums, des Betriebspraktikums und der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums wird durch Rechtsverordnung mit Regelungen insbesondere

  1. 1.

    über die Gestaltung und die Inhalte sowie die Gewichtung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule in der modularen Studienstruktur,

  2. 2.

    zur Durchführung des Betriebspraktikums und der praktischen Ausbildung im Rahmen des Studiums,

  3. 3.

    über die Voraussetzungen zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für eine besondere berufliche Fachrichtung

bestimmt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch § 71 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286)