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§ 87 KWO LSA - Erstattung von Wahlkosten

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
Amtliche Abkürzung
KWO LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.15

Der Landkreis erstattet den zu seinem Wahlgebiet gehörenden Gemeinden im Rahmen des § 54 Abs. 3 KWG LSA die Kosten der Kreiswahl, sobald die Wahl durchgeführt worden ist.