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§ 139 NSchG - Verhältnis zum öffentlichen Schulwesen

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Amtliche Abkürzung
NSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410010000000

1Schulen in freier Trägerschaft ergänzen im Rahmen des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes das öffentliche Schulwesen und nehmen damit eine wichtige Aufgabe zur Herstellung der Vielfalt im Schulwesen wahr. 2Die Zusammenarbeit zwischen anerkannten Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Schulen ist zu fördern; § 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.