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§ 4 LHO - Haushaltsjahr

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
630-1

Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Ministerium für Finanzen und Energie kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.