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§ 44 LTG - Anordnungen des Präsidenten

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Landtag des Saarlandes Gesetz Nr. 970
Redaktionelle Abkürzung
LTG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1100-1

Über Anordnung des Präsidenten im Rahmen der Sitzungsleitung ist eine Aussprache zulässig. Der Präsident kann sie auf die nächste Sitzung vertagen.