§ 26 AbgG LSA - Unterstützungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- AbgG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.1
Der Präsident kann in besonderen wirtschaftlichen Notfällen Abgeordneten einmalige Unterstützungen, ausgeschiedenen Abgeordneten und deren Hinterbliebenen einmalige Unterstützungen und laufende Unterhaltszuschüsse gewähren.