§ 78 LHO - Bestandteile und Gliederung der Konzernrechnung
Bibliographie
- Titel
- Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 63-1
(1) Die Konzernrechnung besteht aus dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht.
(2) Der Konzernabschluss ist eine konsolidierte Zusammenfassung der Abrechnung des Gesamtplans (Jahresabschluss) und der Jahresabschlüsse der zu konsolidierenden Organisationen.
(3) Der Konzernabschluss besteht aus
- 1.
der Konzernbilanz,
- 2.
der Konzernergebnisrechnung,
- 3.
der Kapitalflussrechnung,
- 4.
dem Konzernanhang sowie
- 5.
dem Eigenkapitalspiegel.