§ 2 ThürMfG - Ziele der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- ThürMfG,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 70-1
Im Interesse der Schaffung und Sicherung einer starken Wirtschaftsstruktur in Thüringen hat die Mittelstandsförderung das Ziel:
- 1.
die Leistungskraft der mittelständischen Wirtschaft zu erhalten und zu stärken, ihre Funktion für die soziale Marktwirtschaft zu sichern, Wettbewerbsnachteile auszugleichen, Investitions- und Innovationshemmnisse abzubauen, die Eigenkapitalausstattung zu verbessern und die rechtzeitige Anpassung an den wirtschaftlichen und technologischen Wandel zu fördern,
- 2.
die Kultur der Selbständigkeit, insbesondere durch die Unterstützung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie durch Vermittlung wirtschaftlichen Verständnisses schon in den Schulen zu fördern,
- 3.
die Ausbildungsreife und -qualität des Fachkräftepotentials durch mehr Praxisbezug und die Vermittlung grundlegenden wirtschaftspolitischen Know-how sowie die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmer zu verbessern,
- 4.
die Arbeits- und Ausbildungsplätze in der mittelständischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Chancengleichheit zu sichern und auszubauen,
- 5.
die Gründung und die Entfaltung von selbständigen Existenzen der mittelständischen Wirtschaft zum Aufbau und zur Verbesserung der regionalen und sektoralen Wirtschaftsstruktur zu erleichtern sowie
- 6.
für die mittelständische Wirtschaft den Zugang zu den Exportmärkten zu erleichtern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit im Auslandsgeschäft zu gewährleisten.