§ 11 ThürMfG - Träger der Fördermaßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- ThürMfG,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 70-1
Träger der Fördermaßnahmen können die Einrichtungen des Landes zur Wirtschafts-, Technologie- und Forschungsförderung, die Kammern und Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und des Handwerks, qualifizierte Beratungsinstitutionen und Hochschulen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sein.