§ 25 BestattG - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Bestattungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BestattG,BW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2128
Mit Verstorbenen ist würdig und in gesundheitlich unbedenklicher Weise umzugehen.
Mit Verstorbenen ist würdig und in gesundheitlich unbedenklicher Weise umzugehen.