Art. 16 BayArchivG - Ausnahmen vom Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
- Amtliche Abkürzung
- BayArchivG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 2241-1-WFK
Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, für den Bayerischen Rundfunk, für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" und für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien sowie für öffentlich-rechtliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die am Wettbewerb teilnehmen, und deren Zusammenschlüsse mit Ausnahme von Zweckverbänden.