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Art.  16 BayArchivG - Ausnahmen vom Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG)
Amtliche Abkürzung
BayArchivG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2241-1-WFK

Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, für den Bayerischen Rundfunk, für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" und für die Bayerische Landeszentrale für neue Medien sowie für öffentlich-rechtliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die am Wettbewerb teilnehmen, und deren Zusammenschlüsse mit Ausnahme von Zweckverbänden.