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§ 184a HSchG - Ausschluss der elektronischen Form

Bibliographie

Titel
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Amtliche Abkürzung
HSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
72-123

Die elektronische Form ist ausgeschlossen, soweit nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften die Schriftform erforderlich ist.