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§ 57 VerfGHG - Begründung der Beschwerde

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG)
Amtliche Abkürzung
VerfGHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1103-1

In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.