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  • ab 01.09.2009 (aktuelle Fassung)

§ 49 VersAusglG - Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG)
Amtliche Abkürzung
VersAusglG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
404-31

Für Verfahren nach den §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich, in denen der Antrag beim Versorgungsträger vor dem 1. September 2009 eingegangen ist, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden.